§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen [VOLLER NAME], [ADRESSE] (nachfolgend „Anbieter" oder „StampPass") und dem Kunden (nachfolgend „Händler") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform StampPass.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software StampPass über das Internet sowie zusätzlich vereinbarte Nebenleistungen. StampPass ermöglicht dem Händler insbesondere:
- Erstellung, Gestaltung und Verwaltung digitaler Stempelkarten und Treueprogramme;
- Bereitstellung dieser Karten als digitale Pässe für Apple Wallet und Google Wallet;
- Verwaltung von Endkundinnen- und Endkundenprofilen, optionale Marketing-Push-Nachrichten über das Wallet sowie regelbasierte Kampagnen (z. B. Geburtstag, Reaktivierung);
- Zugriff auf Statistiken und Berichte im Händler-Dashboard.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gewählten Tarifstufe sowie aus der Leistungs- und Funktionsbeschreibung auf [DOMAIN]/funktionen und [DOMAIN]/preise in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, neue Funktionen einzuführen sowie nicht wesentliche Funktionen zu ändern oder zu entfernen, soweit dies dem Händler zumutbar ist. Wesentliche Funktionseinschränkungen werden mit angemessener Vorlauffrist mitgeteilt.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Mit Absenden der Registrierung gibt der Händler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande; die Annahme kann durch ausdrückliche Erklärung oder durch Freischaltung des Händler-Zugangs erfolgen.
(3) Der Händler sichert zu, im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen sowie Änderungen unverzüglich im Dashboard zu aktualisieren.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste unter [DOMAIN]/preise in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Der Anbieter ist gemäß § 19 UStG Kleinunternehmer. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich daher ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer.
(3) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich, je nach gewähltem Tarif). Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Der Händler ermächtigt StampPass, die fälligen Beträge zum jeweiligen Abrechnungstermin einzuziehen bzw. zu belasten.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen und nach erfolgloser Mahnung den Zugang des Händlers zu sperren.
(5) Preisänderungen werden dem Händler mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Der Händler hat das Recht, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt zu kündigen.
§ 5 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Sofern bei Vertragsschluss nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Monatlich abgerechnete Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Jährlich abgerechnete Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Jahreslaufzeit gekündigt werden; erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei
- schwerwiegender Verletzung der Pflichten aus diesen AGB,
- Zahlungsverzug von mehr als zwei Abrechnungsperioden,
- missbräuchlicher Nutzung der Plattform (insb. Versand unzulässiger Werbung, rechtswidriger Inhalte),
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Händlers.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Im Dashboard steht eine Kündigungsfunktion zur Verfügung.
(5) Nach Vertragsende werden die Daten des Händlers sowie die im Auftrag verarbeiteten Endkundendaten gemäß den Regelungen des AVV gelöscht oder zurückgegeben. Der Händler ist verpflichtet, vor Vertragsende eigene Datenexporte vorzunehmen.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Händler für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software über das Internet ein.
(2) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nur an mit dem Händler verbundene Personen (Mitarbeitende, Beauftragte) zulässig. Der Händler haftet für sämtliche Handlungen, die unter seinem Zugang vorgenommen werden.
(3) Vom Händler in die Plattform eingebrachte Inhalte (insb. Logos, Bildmaterial, Texte) verbleiben im Eigentum des Händlers. Der Händler räumt dem Anbieter das zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderliche, einfache, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein.
§ 7 Pflichten des Händlers
(1) Der Händler verpflichtet sich,
- die Plattform ausschließlich zu vertragsgemäßen Zwecken im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs zu nutzen;
- keine rechtswidrigen, jugendgefährdenden, beleidigenden, urheberrechts- oder markenrechtsverletzenden Inhalte einzustellen;
- die geltenden datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere für eigene Marketingaktionen (Newsletter, Push-Nachrichten) wirksame Einwilligungen seiner Endkundinnen und Endkunden einzuholen;
- Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen;
- ein eigenes, datenschutzkonformes Impressum sowie eine Datenschutzerklärung vorzuhalten, soweit der Händler eigene Web- oder Wallet-Auftritte über StampPass betreibt.
(2) Der Händler stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten oder aus rechtswidrigen Inhalten des Händlers resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit des Dienstes von 99,0 % im Jahresmittel, gemessen am Übergabepunkt des Hosting-Anbieters. Ausgenommen sind Nichtverfügbarkeiten aufgrund von
- geplanten Wartungsarbeiten, die rechtzeitig angekündigt werden,
- höherer Gewalt oder vom Anbieter nicht zu vertretenden Ursachen,
- Störungen bei vorgelagerten Dritten (insb. Apple, Google, Vercel, Neon, Resend, Stripe).
(2) Ein garantierter Service Level wird nicht zugesichert.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit sich aus diesen AGB nichts Abweichendes ergibt. § 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel) und § 536c BGB (Anzeigepflicht des Mieters; Schadensersatz wegen unterlassener Anzeige) finden Anwendung.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; sie ist der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, den der Händler in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Folgeschäden oder mittelbare Schäden besteht im Rahmen der einfachen Fahrlässigkeit nicht.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden des Anbieters.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien werden die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einhalten.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten von Endkundinnen und Endkunden des Händlers verarbeitet, ist der Händler datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Es gilt der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der diesen AGB als Anlage beigefügt und integraler Vertragsbestandteil ist.
(3) Mit Abschluss des Vertrages über die Nutzung von StampPass erkennt der Händler den AVV in seiner jeweils geltenden Fassung an.
§ 12 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von drei Jahren fort.
§ 13 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen oder zur Beseitigung von Regelungslücken erforderlich ist und den Händler nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Geplante Änderungen werden dem Händler spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Händler den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter wird den Händler in der Mitteilung gesondert auf die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Händler auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses selbst.